02.01.2023 – Zustand der Straßen
Die Haupt- und Nebenstraßen sind befahrbar.
Route des Gorges de la Bourne geöffnet.
Berggesetz - verpflichtende Ausrüstung der Fahrzeuge in der Winterperiode
Vom 1. November bis zum 31. März müssen alle Fahrzeuge, die im Département Isère unterwegs sind, schneegerecht ausgestattet sein.
Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in der Winterperiode zu verbessern, besteht seit dem 1. November 2021 in allen in Bergmassiven gelegenen Départements die Pflicht, über entsprechendes Zubehör (Schneeketten oder Winterreifen) zu verfügen. Unsere Gemeinden sind von dieser Pflicht betroffen.
Die Ausrüstungspflicht von Fahrzeugen in der Winterperiode betrifft:
Mit dieser neuen Anordnung müssen leichte Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile, Busse und Schwergewichte ohne Anhänger:
*Vorsicht, vom 1. November 2021 bis zum 31. März 2024 deckt die Bezeichnung „Winterreifen“ sämtliche Reifen ab, die die Markierung „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ tragen, oder die Markierung „alpines Symbol“ (bekannt unter der Bezeichnung „3PMSF“ (3 Peak Mountain Snow Flake)) zusammen mit einer der Markierungen „M+S“, „M.S“ oder „M&S“.
Ab dem 1. November 2024 wird sie nur noch die Reifen abdecken, die die Markierung „alpines Symbol“ (bekannt unter der Bezeichnung „3PMSF“ (3 Peak Mountain Snow Flake)) zusammen mit einer der Markierungen „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ tragen.
Die Haupt- und Nebenstraßen sind befahrbar.
Route des Gorges de la Bourne geöffnet.
Berggesetz - verpflichtende Ausrüstung der Fahrzeuge in der Winterperiode
Vom 1. November bis zum 31. März müssen alle Fahrzeuge, die im Département Isère unterwegs sind, schneegerecht ausgestattet sein.
Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in der Winterperiode zu verbessern, besteht seit dem 1. November 2021 in allen in Bergmassiven gelegenen Départements die Pflicht, über entsprechendes Zubehör (Schneeketten oder Winterreifen) zu verfügen. Unsere Gemeinden sind von dieser Pflicht betroffen.
Die Ausrüstungspflicht von Fahrzeugen in der Winterperiode betrifft:
- leichte Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge,
- Wohnmobile
- Schwergewichte
- sowie Reisebusse, die in den von den Präfekten festgelegten Zonen unterwegs sind.
Mit dieser neuen Anordnung müssen leichte Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile, Busse und Schwergewichte ohne Anhänger:
- entweder in ihrem Kofferraum abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen aufbewahren (metallene oder textile Schneeketten), mit denen mindestens zwei Antriebsräder ausgestattet werden können;
- oder mit vier Winterreifen* ausgerüstet sein
*Vorsicht, vom 1. November 2021 bis zum 31. März 2024 deckt die Bezeichnung „Winterreifen“ sämtliche Reifen ab, die die Markierung „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ tragen, oder die Markierung „alpines Symbol“ (bekannt unter der Bezeichnung „3PMSF“ (3 Peak Mountain Snow Flake)) zusammen mit einer der Markierungen „M+S“, „M.S“ oder „M&S“.
Ab dem 1. November 2024 wird sie nur noch die Reifen abdecken, die die Markierung „alpines Symbol“ (bekannt unter der Bezeichnung „3PMSF“ (3 Peak Mountain Snow Flake)) zusammen mit einer der Markierungen „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ tragen.