Identifizierung :
Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors (im Folgenden "das Fremdenverkehrsamt") ist ein Verein, der im Rahmen des Gesetzes Nr. 2009-888 vom 22. Juli 2009 berechtigt ist, die Reservierung und den Verkauf von Freizeit- und Empfangsleistungen zu gewährleisten und verschiedene Arten von Produkten zu vermarkten: Kartenverkauf, touristische Produkte, Aufenthalte (im Folgenden "die Dienstleistungen").
Firma: Office de Tourisme Intercommunal Vercors (Interkommunales Fremdenverkehrsamt Vercors).
Adresse: 49 rue du Vercors 38880 Autrans Méaudre en Vercors.
Telefon: +33 (0) 4 76 95 42 62.
E-Mail: info.lans@otivercors.com
Website: https://www.vercors-experience.com/
SIRET: 834 579 989 00023
Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors ist der Fédération de l'Office de Tourisme de France (OTI) und der Fédération des Offices de Tourisme et des Syndicats d'Initiative (FDOTSI) angeschlossen.
Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors ist bei Atout France im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter unter der Nummer IM038190005 registriert. Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors hat eine finanzielle Garantie bei Atradius sowie eine Versicherung zu den im Tourismusgesetzbuch vorgesehenen Bedingungen bei MMA abgeschlossen.
1. Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "die Bedingungen") gelten für die Dienstleistungen, die auf der Website des Office de Tourisme Intercommunal Vercors unter der Adresse https://www.vercors-experience.com/ (im Folgenden "die Website") angeboten werden. Die Dienste richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des einleitenden Artikels des Verbrauchergesetzbuches (im Folgenden "der Nutzer"). Vom Geltungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgenommen sind somit die Reservierungen und/oder Bestellungen, für die die Website den Nutzer an die Partnerdienstleister des Office de Tourisme Intercommunal Vercors verweist, da diese Dienstleistungen ausschließlich von und unter der Verantwortung des genannten Drittpartners in Anwendung der geltenden Vertragsbedingungen dieses Drittpartners erbracht und verwaltet werden.
Der Nutzer erkennt an, dass er darüber informiert ist, dass die über die Website bestellten oder gebuchten Dienstleistungen auch den allgemeinen oder besonderen Bedingungen der Partner des Office de Tourisme Intercommunal Vercors, die die bestellten oder gebuchten Dienstleistungen anbieten, unterliegen können. Der Nutzer wird daher darüber informiert, dass er diese zusätzlichen Vertragsbedingungen vor dem Kauf oder der Buchung von Dienstleistungen über die Website zur Kenntnis nehmen muss.
2. Bedingungen für den Verkauf von Dienstleistungen
2.1. Berechtigung für die Dienste
Die Dienste sind dem Nutzer vorbehalten, der mindestens achtzehn (18) Jahre alt und voll geschäftsfähig sein muss. Jeder Nutzer verpflichtet sich, genaue und aktuelle Informationen über seine Identität, Adresse und alle anderen für die Nutzung der Website erforderlichen Daten anzugeben. Die Angabe unvollständiger, ungenauer, falscher oder irreführender Informationen kann zu einer Haftung des Nutzers gegenüber dem Fremdenverkehrsamt führen. Der Nutzer wird darüber informiert, dass jede betrügerische oder als betrügerisch eingestufte Nutzung der Website, die gegen die vorliegenden Bedingungen verstößt, dazu führt, dass ihm der Zugang zu den Diensten und/oder den anderen Funktionen der Website verweigert wird.
2.2. Bestellvorgang
Die Nutzung und/oder Bestellung von Diensten auf der Website setzt die vorherige Kenntnisnahme dieser Bedingungen und die vorbehaltlose Zustimmung zu ihnen voraus, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben. Die Beschreibungen und Fotografien der Dienste auf der Website sind nicht vertraglich bindend und dienen nur als Anhaltspunkt.
Wenn der Nutzer sich nicht ausreichend über die Merkmale der Dienstleistungen informiert fühlt, kann er vor jeder Bestellung und/oder Buchung zusätzliche Informationen beim Fremdenverkehrsamt unter den am Anfang der vorliegenden Bedingungen genannten Kontaktdaten anfordern. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Nutzer implizit, dass er alle gewünschten Informationen über die Art und die Merkmale der bestellten Dienstleistungen erhalten hat.
Die auf der Website verfügbaren Angebote sind während ihrer Online-Präsenz, an den im Verfügbarkeits-/Reservierungskalender anklickbaren Daten und gemäß den im Lager verfügbaren Mengen gültig. Das Fremdenverkehrsamt bemüht sich bei der Ausführung der Dienste nach besten Kräften, um die Nutzer voll und ganz zufrieden zu stellen. Die Dienste werden jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Bestände und vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei den Lieferanten verkauft.
Indem der Nutzer nach Abschluss des Bestellvorgangs auf "Bestätigen" klickt, bestätigt er, die Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert, dass er an die vorliegenden Bestimmungen gebunden ist. Die Bestellung wird dann fest und endgültig und bindet den Nutzer, insbesondere in Bezug auf seine Zahlungsverpflichtung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung der gewünschten Verfügbarkeiten durch den Anbieter der Unterkunft abgeschlossen wird, wenn die Bestellung des Nutzers die Buchung einer reinen Unterkunftsleistung betrifft.
2.3. Berücksichtigung der Bestellungen
Die Bearbeitung und Vorbereitung des Versands erfolgt innerhalb von achtundvierzig (48) Arbeitsstunden nach Eingang der Bestellung und der entsprechenden vollständigen Zahlung.
- Nach Erhalt der Bestellung überprüft das Fremdenverkehrsamt die Verfügbarkeit der bestellten Dienstleistung(en). Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Nutzer sofort per E-Mail informiert, sobald die Informationen bei den Anbietern eingegangen sind. Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, die vollständige Rückerstattung der Bestellung vorzunehmen.
- Das Datum der Bestätigung der Bestellung entspricht dem Datum des Zahlungseingangs.
- Die bestellten Produkte werden also erst versendet, wenn der Zahlungsbeleg eingegangen ist und eingezogen wurde.
- Das Fremdenverkehrsamt sendet spätestens vor Beginn der bestellten Dienstleistungen eine E-Mail zur Bestätigung der vom Nutzer auf der Website getätigten, bestätigten Bestellung. Diese Bestätigungs-E-Mail wird an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse gesendet und enthält durch die Zusendung der vorliegenden Bedingungen und der besonderen Bedingungen, die der Bestellung eigen sind, die vertraglichen Informationen, die nach Artikel L L221-5 des Verbraucherschutzgesetzes erforderlich sind (bestellte Leistungen, Identifizierung des Lieferpartners, beim Fremdenverkehrsamt gezahlter Preis...).
3. Lieferung der Bestellungen
Die Bestellungen sind an die vom Nutzer angegebene Adresse lieferbar. Die vom Nutzer bei der Bestellung angegebenen Informationen sind für diesen verbindlich: Im Falle eines Fehlers bei der Angabe der Empfängerdaten können das Fremdenverkehrsamt und/oder der Anbieter nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung der Bestellung oder für Lieferfehler oder -verzögerungen haftbar gemacht werden. Bei der Bestellung von Aktivitäten erhält der Nutzer seine Tickets auf elektronischem Wege an die von ihm bei der Bestellung angegebene Adresse.
Darüber hinaus sind die Nichtausführung oder die verspätete Ausführung von Bestellungen, die aus :
- Entweder die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und -fristen durch den Nutzer,
- oder der verspäteten Übermittlung der für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen durch den Nutzer,
können seitens des Nutzers keine Stornierung der Bestellung und keine Ablehnung der Bestellung rechtfertigen oder zu irgendeiner Entschädigung zu seinen Gunsten führen.
Der Übergang der mit der Bestellung verbundenen Risiken erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem der Nutzer die Bestellung erhält. Bei Erhalt der Bestellung muss der Nutzer die Übereinstimmung der Bestellung mit der Bestellung sowie den guten Zustand der Verpackung überprüfen.
Im Falle der Nichtübereinstimmung des oder der gelieferten Produkte verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt, dem Nutzer das oder die Produkte sowie die Liefer- und Versandkosten so schnell wie möglich unter den Bedingungen von Artikel 6 zu erstatten oder umzutauschen.
4. Preise und Eigentumsvorbehalt
4.1. Preise für die Dienste
Sofern nicht anders angegeben, werden die Preise für die Dienste in Euro inklusive Mehrwertsteuer (zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung geltenden Satz) und ohne Reservierungs-, Liefer- oder Ausstellungsgebühren angezeigt. Der Nutzer, der dies anerkennt, wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Bestellung mit Zahlungspflicht handelt.
Zusätzliche lokale Steuern, die vor Ort zu zahlen sind, können von den örtlichen Behörden auferlegt werden (Touristensteuer, Kurtaxe, ...) und gehen zu Lasten des Nutzers. Die Zahlungen erfolgen online zum Zeitpunkt der Buchung oder Bestellung per Kreditkarte über ein auf der Website eingerichtetes sicheres Zahlungssystem für elektronische Zahlungen. Die Transaktion wird nach Überprüfung der Daten der Bankkarte des Nutzers und nach Erhalt der Belastungsermächtigung durch die Gesellschaft, die die vom Nutzer verwendete Bankkarte ausgestellt hat, sofort auf der Bankkarte des Nutzers belastet. Die Verpflichtung zur Zahlung, die mit einer Zahlungskarte gegeben wird, ist unwiderruflich. Durch die Angabe seiner Kreditkartendaten autorisiert der Nutzer die Belastung seiner Kreditkarte mit dem Betrag, der dem Gesamtpreis entspricht. Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer, dass er der Inhaber der zu belastenden Bankkarte ist und dass der Name auf der Bankkarte tatsächlich sein eigener ist.
Die Bestellung oder Buchungsanfrage ist erst nach vollständiger Zahlung des Preises für die Dienstleistungen an das Fremdenverkehrsamt endgültig. Jede Ablehnung der Zahlung aus irgendwelchen Gründen oder Gründen führt automatisch zum Abbruch der Bestellung oder Buchung der betreffenden Dienstleistung(en).
Der auf die Dienstleistungen anwendbare Tarif ist der auf dieser Website am Tag der endgültigen Bestätigung der Bestellung der betreffenden Dienstleistung(en) angegebene Tarif.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Buchungen von Aufenthalten, die eine Unterkunft beinhalten, die Kurtaxe nicht im Preis der Dienstleistungen enthalten ist und je nach Anzahl der Personen und der gebuchten Übernachtungen direkt an den Hotelier zu zahlen ist.
4.2 Klausel zum Eigentumsvorbehalt
Das Fremdenverkehrsamt behält das vollständige und ausschließliche Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung durch den Nutzer.
5. Ausübung des Widerrufsrechts
5.1. Erbringung von touristischen Dienstleistungen
Gemäß Artikel L. 221-28 12° des Verbraucherschutzgesetzes gilt das Widerrufsrecht nicht für Dienstleistungen in Form von Unterkünften, ausgenommen Wohnunterkünfte, Dienstleistungen in Form von Gütertransport, Autovermietung, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden müssen.
5.2. Verkauf von Waren
Mit Ausnahme der im vorherigen Absatz genannten Leistungen gilt für die auf der Website zum Verkauf angebotenen Waren, die keine Pauschalreise darstellen, das in Artikel L. 221-18 des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehene Widerrufsrecht.
Der Nutzer kann sein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen ausüben, wobei diese Frist im Falle eines Verkaufs ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware durch den Nutzer läuft. In diesem Fall verfügt der Nutzer über eine neue Frist von vierzehn (14) Tagen, um die Ware auf eigene Kosten an die am Anfang des vorliegenden Dokuments genannte Adresse zurückzusenden.
Zu diesem Zweck kann er das den vorliegenden Bedingungen beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Das Fremdenverkehrsamt ist verpflichtet, dem Nutzer alle gezahlten Beträge, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab der Mitteilung der Entscheidung des Nutzers, den Vertrag zu widerrufen, zu erstatten.
6. Garantie
Für die auf der Website getätigten Käufe von Waren hat der Nutzer die gesetzliche Garantie für versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 ff.
Der Käufer kann diese Garantien ausüben, indem er seine Anfrage an :
Office de Tourisme Intercommunal Vercors
29 rue du Vercors
38880 Autrans Méaudre en Vercors.
Wenn der Nutzer die gesetzliche Konformitätsgarantie geltend macht, hat er :
- kann innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung des Gutes klagen;
- kann zwischen der Reparatur oder dem Ersatz des Gutes wählen, vorbehaltlich der Kostenbedingungen gemäß Artikel L. 217-9 des Verbraucherschutzgesetzes ;
- ist während der sechs Monate nach der Lieferung des Gutes von der Beweispflicht für das Vorliegen der Vertragswidrigkeit des Gutes befreit.
Die Konformitätsgarantie gilt unabhängig von der eventuell gewährten kommerziellen Garantie.
Der Nutzer kann auch entscheiden, die Garantie gegen versteckte Mängel der verkauften Sache im Sinne von Artikel 1641 des Zivilgesetzbuches geltend zu machen, und in diesem Fall kann er zwischen der Auflösung des Verkaufs oder einer Reduzierung des Verkaufspreises gemäß Artikel 1644 des Zivilgesetzbuches wählen.
7. Haftung
Das Fremdenverkehrsamt haftet von Rechts wegen für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung.
Es kann sich jedoch von seiner Haftung ganz oder teilweise befreien, indem es den Beweis erbringt, dass die Nichterfüllung oder die schlechte Erfüllung des Vertrags auf :
- dem Nutzer, insbesondere im Fall der Nichteinhaltung der vorliegenden Bedingungen,
- dem unvorhersehbaren und unüberwindbaren Handeln eines Dritten im Rahmen des Vertrags,
- einem Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuchs.
8. Streitigkeiten: Anwendbares Recht - Zuständiges Gericht
8.1. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem französischen Recht.
8.2. Beilegung von Streitigkeiten - Zuständiger Gerichtsstand
Der Kundenservice des Fremdenverkehrsamtes steht dem Nutzer zur Verfügung, um etwaige Streitigkeiten bestmöglich zu lösen und eine gütliche Lösung zu finden.
Jede Beschwerde muss an die folgenden Kontaktdaten gerichtet werden:
- Per Post: OTI Vercors - Büro Lans en Vercors, 246 avenue Léopold Fabre - 38250 LANS EN VERCORS - FRANCE.
- Per Telefon: +33 (0)4 76 95 42 62.
- Per E-Mail: commercialisation@otivercors.com
Jede Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, wird vor den zuständigen französischen Gerichten verhandelt.
9. Privatsphäre und Datenschutzrichtlinie
Die Website entspricht dem geänderten Gesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten, dem sogenannten Gesetz "Informatique et libertés", und der RGPD, der Allgemeinen Verordnung zum Datenschutz.
9.1. Verantwortlicher für die Verarbeitung
Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist: Peyronnet Sandrine - Office de Tourisme Intercommunal Vercors, 29 rue du Vercors 38880 Autrans Méaudre en Vercors - FRANCE; bestimmte technische Leistungen (insbesondere das Hosting) werden den technischen Dienstleistern des Office de Tourisme anvertraut. Gemäß Artikel 28 der DSGVO ist dieser Dienstleister an eine Klausel zur strikten Vertraulichkeit gebunden, die ihm jede Nutzung der ihm anvertrauten Daten untersagt, die nicht im Dienstleistungsvertrag vorgesehen ist, und ihn verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die den Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten genügen.
9.2 Zweck der Verarbeitung
Das Fremdenverkehrsamt sammelt die Daten der Nutzer für die Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer beruht auf den technischen und rechtlichen Anforderungen einer Kunden- und Interessentenverwaltung, wie sie in der vereinfachten Norm Nr. 48 der CNIL beschrieben sind. Die Zwecke sind: Verwaltung von Verträgen, Bestellungen, Lieferungen und Rechnungen, Buchhaltung und insbesondere Verwaltung von Kundenkonten und Nachverfolgung der Beziehung, Verarbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Kundenverwaltung, Prospektionsvorgänge (Verwaltung von technischen Prospektionsvorgängen zur Normalisierung, Anreicherung und Deduplizierung von Daten), Erstellung von Handelsstatistiken und Entwicklung von Kundenkenntnissen.
9.3. Gesammelte Daten
Für die Zwecke der Verarbeitung, deren Zweck vorstehend beschrieben wurde, werden folgende Daten gesammelt und verarbeitet:
- Die Identität: Anrede, Name, Vornamen, Adresse, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobiltelefon), E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, interner Verarbeitungscode, der die Identifizierung des Kunden ermöglicht.
- Zahlungsdaten: Post- oder Bankauszug, Schecknummer, Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum der Kreditkarte;
- Transaktionsdaten wie die Transaktionsnummer, Einzelheiten zum Kauf, zum Abonnement, zur Ware oder zur Dienstleistung, die Sie erworben haben;
- Die familiäre, wirtschaftliche und finanzielle Situation: Anzahl der Personen im Haushalt, Anzahl und Alter des Kindes/der Kinder im Haushalt, sozioprofessionelle Kategorie, Vorhandensein von Haustieren ;
- Daten zur Nachverfolgung der Geschäftsbeziehung: Anfragen nach Unterlagen, Testanfragen, gekaufte Produkte, abonnierte Dienstleistungen oder Abonnements, Menge, Betrag, Häufigkeit, Lieferadresse, Kauf- und Dienstleistungshistorie, Rückgabe von Produkten, Ursprung des Verkaufs (Verkäufer, Vertreter, Partner, Affiliate) oder der Bestellung, Korrespondenz mit dem Kunden und Kundendienst, Austausch und Kommentare von Kunden und Interessenten, Person(en), die für die Kundenbeziehung zuständig ist/sind ;
- Daten in Bezug auf die Begleichung von Rechnungen: Zahlungsmodalitäten, gewährte Rabatte, Quittungen, Restbeträge und unbezahlte Rechnungen.
- Daten über die Auswahl von Personen zur Durchführung von Kundenbindungsmaßnahmen, Kundenwerbung, Umfragen, Produkttests und Werbeaktionen ;
- Daten über die Beiträge von Personen, die Bewertungen zu Produkten, Dienstleistungen oder Inhalten abgeben, einschließlich ihres Pseudonyms.
9.4. Empfänger der Daten
Die Empfänger der personenbezogenen Daten der Nutzer sind die Verwaltungsteams des Fremdenverkehrsamts und seine technischen Dienstleister.
9.5. Dauer der Speicherung der Daten
Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Umsetzung dessen, wofür sie erhoben wurden, erforderlich ist. Dies schließt gesetzliche, buchhalterische oder berichterstattende Anforderungen ein.
Bei der Bestimmung der angemessenen Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten berücksichtigt das Fremdenverkehrsamt die Menge, Art und Sensibilität dieser Daten, das potenzielle Risiko eines Schadens durch unbefugte Nutzung oder Offenlegung, den Zweck ihrer Verarbeitung und die Möglichkeit, diesen Zweck mit anderen Mitteln zu erreichen, sowie die geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist das Fremdenverkehrsamt verpflichtet, die grundlegenden Informationen über die Nutzer für steuerliche und buchhalterische Zwecke sechs (6) Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren.
9.6. Recht auf Zugang, Widerspruch, Berichtigung und Löschung
Gemäß dem Gesetz über Informatik und Freiheiten vom 6. Januar 1978 und der DSGVO hat der Nutzer außerdem das Recht auf Zugang, Berichtigung, Änderung und Löschung seiner personenbezogenen Daten.
Der Nutzer kann seine Rechte ausüben, indem er :
- Schreiben Sie an OTI Vercors - Büro Lans en Vercors, 246 avenue Léopold Fabre - 38250 LANS EN VERCORS - FRANCE.
- eine E-Mail an commercialisation@otivercors.com senden.
Um die Anfrage des Nutzers positiv beantworten zu können und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, muss der Nutzer seiner Anfrage eine Kopie eines offiziellen Identitätsdokuments beifügen, das seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort enthält und mit dem seine Identität nachgewiesen werden kann.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Identifikationsdaten zu aktualisieren, wenn sich seine Situation ändert.
10. Wiedergabe der Artikel R. 211-3 bis R. 211-11 des Tourismusgesetzes.
Die Artikel R. 211-3 bis R. 211-11 des Tourismusgesetzes werden im Folgenden wiedergegeben.
10.1. Artikel R. 211-3
10.2. Für jedes Angebot und jeden Verkauf der in Artikel L. 211-1 genannten Leistungen werden geeignete Unterlagen ausgehändigt, die den in diesem Abschnitt festgelegten Regeln entsprechen Artikel R. 211-3-1.
10.3. Der Austausch vorvertraglicher Informationen oder die Bereitstellung der Vertragsbedingungen erfolgt schriftlich. Sie können auf elektronischem Wege erfolgen. Anzugeben sind der Name oder die Firma und die Anschrift des Veranstalters oder Vermittlers sowie die Angabe seiner Eintragung in das in Artikel L. 141-3 vorgesehene Register oder gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Angabe der Eintragung des in Artikel R. 211-2 Absatz 2 erwähnten Verbands oder der Union. Artikel R. 211-4
Vor Abschluss des Vertrags muss der Veranstalter oder Vermittler dem Reisenden folgende Informationen mitteilen:
1° Die Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen:
a) Zielort(e), Reiseroute und Aufenthaltsdauer mit Datum und, wenn die Unterkunft inbegriffen ist, Anzahl der Übernachtungen ;
b) Beförderungsmittel, -merkmale und -kategorien, Ort, Datum und Uhrzeit der Abreise und der Rückkehr, Dauer und Ort von Zwischenstopps und Umsteigeverbindungen. Wenn die genaue Uhrzeit noch nicht feststeht, unterrichtet der Veranstalter oder Vermittler den Reisenden über die ungefähre Abfahrts- und Rückfahrtszeit ;
c) Die Lage, die Hauptmerkmale und gegebenenfalls die touristische Kategorie der Unterkunft gemäß den Vorschriften des Ziellandes ;
d) Die bereitgestellten Mahlzeiten ;
e) Besichtigungen, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im vereinbarten Gesamtpreis des Vertrags enthalten sind ;
f) Wenn sich dies nicht aus dem Zusammenhang ergibt, ob etwaige Reisedienstleistungen für den Reisenden als Mitglied einer Gruppe erbracht werden, und in diesem Fall, wenn möglich, die ungefähre Größe der Gruppe
g) Falls der Nutzen anderer touristischer Dienstleistungen für den Reisenden von einer effektiven verbalen Kommunikation abhängt, die Sprache, in der diese Dienstleistungen erbracht werden ;
h) Informationen darüber, ob die Reise oder der Ferienaufenthalt generell für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Anfrage des Reisenden genaue Informationen darüber, ob die Reise oder der Ferienaufenthalt den Bedürfnissen des Reisenden entspricht ;
2° Den Firmennamen und die geografische Anschrift des Veranstalters und des Vermittlers sowie ihre telefonischen und gegebenenfalls elektronischen Kontaktdaten ;
3. den Gesamtpreis einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Kosten, Gebühren oder sonstigen Kosten oder, wenn diese vor Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise berechnet werden können, einen Hinweis auf die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Reisenden möglicherweise noch entstehen ;
4° Die Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Betrags oder Prozentsatzes des Preises, der als Anzahlung zu leisten ist, und des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrags, oder die finanziellen Sicherheiten, die der Reisende zu leisten oder zu erbringen hat ;
5° Die Mindestanzahl von Personen, die für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erforderlich ist, und die in Artikel L. 211-14 III genannte Frist vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts für eine eventuelle Auflösung des Vertrags, falls diese Anzahl nicht erreicht wird;
6° Allgemeine Informationen über Pass- und Visabestimmungen, einschließlich der ungefähren Dauer der Visabeschaffung, sowie Informationen über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Ziellandes;
7° Ein Hinweis darauf, dass der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts gegen Zahlung einer angemessenen Lösungsgebühr oder gegebenenfalls einer vom Veranstalter oder Vermittler verlangten Standardlösungsgebühr gemäß Artikel L. 211-14 I kündigen kann ;
8° Informationen über obligatorische oder fakultative Versicherungen, die die Kosten für die Auflösung des Vertrags durch den Reisenden abdecken, oder über die Kosten einer Hilfeleistung, die die Rückführung im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Todesfalls umfasst.
In Bezug auf Pauschalreisen im Sinne von Artikel L. 211-2 Buchstabe A Nummer 2 Buchstabe e des II. Artikels L. 211-2 stellen der Veranstalter oder Vermittler und der Gewerbetreibende, denen die Daten übermittelt werden, sicher, dass jeder von ihnen die in diesem Artikel aufgeführten Informationen bereitstellt, bevor der Reisende durch einen Vertrag gebunden ist, soweit diese für die von ihnen angebotenen Reisedienstleistungen relevant sind.
Das Formular, mit dem die in diesem Artikel aufgeführten Informationen dem Reisenden zur Kenntnis gebracht werden, wird durch gemeinsamen Erlass des für Tourismus zuständigen Ministers und des für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministers festgelegt. Dieser Erlass legt die Mindestinformationen fest, die dem Reisenden zur Kenntnis gebracht werden müssen, wenn der Vertrag per Telefon geschlossen wird.
10.4. Artikel R. 211-5
10.5. Die in Artikel R. 211-4, 1°, 3°, 4°, 5° und 7° genannten Informationen, die dem Reisenden mitgeteilt wurden, sind Teil des Vertrags und können nur unter den in Artikel L. 211-9 festgelegten Bedingungen geändert werden. Artikel R211-6
Der Vertrag muss zusätzlich zu den in Artikel R. 211-4 festgelegten Informationen folgende Informationen enthalten:
1° Die besonderen Anforderungen des Reisenden, die der Veranstalter oder Vermittler akzeptiert hat ;
2° Ein Hinweis darauf, dass der Veranstalter sowie der Vermittler gemäß Artikel L. 211-16 für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich sind und dass sie gemäß Artikel L. 211-17-1 verpflichtet sind, dem Reisenden bei Schwierigkeiten Hilfe zu leisten;
3° Den Namen der für den Schutz vor Insolvenz zuständigen Stelle und ihre Kontaktdaten, einschließlich ihrer geografischen Adresse ;
4° Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des örtlichen Vertreters des Veranstalters oder Vermittlers, einer Kontaktstelle oder einer anderen Stelle, über die der Reisende den Veranstalter oder Vermittler schnell erreichen und mit ihm wirksam kommunizieren, um Hilfe bitten kann, wenn der Reisende in Schwierigkeiten ist, oder sich über jede bei der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts festgestellte Nichtkonformität beschweren kann ;
5° einen Hinweis darauf, dass der Reisende verpflichtet ist, jede Nichtkonformität, die er bei der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts feststellt, gemäß Artikel L. 211-16 II zu melden ;
6° Wenn Minderjährige, die nicht von einem Elternteil oder einer anderen bevollmächtigten Person begleitet werden, auf der Grundlage eines Vertrags reisen, der eine Unterkunft einschließt, Informationen, die es ermöglichen, einen direkten Kontakt mit dem Minderjährigen oder der für den Minderjährigen verantwortlichen Person am Aufenthaltsort des Minderjährigen herzustellen ;
7° Informationen über verfügbare interne Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen sowie gegebenenfalls über die Einrichtung, der der Gewerbetreibende untersteht, und über die Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ;
8° Informationen über das Recht des Reisenden, den Vertrag gemäß Artikel L. 211-11 an einen anderen Reisenden abzutreten.
In Bezug auf Pauschalreisen gemäß Artikel L. 211-2, A, II, e, 2°, informiert der Gewerbetreibende, an den die Daten übermittelt werden, den Veranstalter oder Vermittler über den Abschluss des Vertrags, der zur Erstellung einer Pauschalreise führt. Der Gewerbetreibende stellt ihm die Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um seinen Verpflichtungen als Veranstalter nachzukommen. Sobald der Veranstalter oder Vermittler über die Schaffung einer Pauschalreise informiert wird, stellt er dem Reisenden die in den Nummern 1° bis 8° genannten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
10.6 Artikel R. 211-7
Der Reisende kann seinen Vertrag an einen Zessionar abtreten, der die gleichen Voraussetzungen für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt wie er selbst, solange der Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat.
Sofern keine für den Abtretenden günstigere Vereinbarung getroffen wurde, muss dieser den Veranstalter oder Vermittler spätestens sieben Tage vor Reisebeginn in einer Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, von seiner Entscheidung unterrichten. Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall einer vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter oder Vermittler.
10.7 Artikel R. 211-8
Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit zur Preisanpassung innerhalb der in Artikel L. 211-12 vorgesehenen Grenzen enthält, werden die genauen Modalitäten für die Berechnung der Preisänderungen nach oben oder unten angegeben, insbesondere der Betrag der Transportkosten und der damit verbundenen Steuern, die Währung(en), die den Preis der Reise oder des Aufenthalts beeinflussen können, der Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, sowie der Kurs der Währung(en), der als Referenz bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises herangezogen wurde.
Im Falle einer Preisminderung hat der Veranstalter oder Vermittler das Recht, seine tatsächlichen Verwaltungskosten von der dem Reisenden geschuldeten Erstattung abzuziehen. Auf Verlangen des Reisenden hat der Veranstalter oder Vermittler diese Verwaltungskosten zu belegen.
10.8. Artikel R. 211-9
Wenn der Veranstalter oder Vermittler vor der Abreise des Reisenden gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrags vorzunehmen, wenn er die in Artikel R. 211-6 1° genannten besonderen Anforderungen nicht erfüllen kann, oder im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8 %, unterrichtet er den Reisenden so bald wie möglich in klarer, verständlicher und auffälliger Weise auf einem dauerhaften Datenträger :
1° Über die vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls über deren Auswirkungen auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts ;
2° Die angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende dem Veranstalter oder Vermittler seine Entscheidung mitteilen muss;
3° Die Folgen, wenn der Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet;
4° Gegebenenfalls die angebotene alternative Leistung und deren Preis.
Führen die Vertragsänderungen oder die Ersatzleistung zu einer geringeren Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu geringeren Kosten, so hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Wird der Vertrag aufgelöst und nimmt der Reisende keine andere Leistung an, so erstattet der Veranstalter oder Vermittler unbeschadet einer Entschädigung nach Artikel L. 211-17 alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen so bald wie möglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Vertragsauflösung zurück.
10.9. Artikel R. 211-10
Der Veranstalter oder Vermittler leistet die nach Artikel L. 211-14 II und III erforderlichen Erstattungen oder erstattet nach Artikel L. 211-14 I alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen abzüglich der angemessenen Rücktrittskosten. Diese Rückerstattungen an den Reisenden erfolgen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach der Auflösung des Vertrags.
In dem in Artikel L. 211-14 III vorgesehenen Fall entspricht die zusätzliche Entschädigung, die der Reisende erhalten kann, mindestens der Strafe, die er hätte tragen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch ihn erfolgt wäre.
10.10. Artikel R. 211-11
Die vom Veranstalter oder Vermittler gemäß Artikel L. 211-17-1 geschuldete Unterstützung besteht insbesondere aus :
1° In der Bereitstellung nützlicher Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung ;
2° dem Reisenden bei der Durchführung von Ferngesprächen und der Suche nach anderen Reiseleistungen behilflich zu sein.
Der Veranstalter oder Vermittler ist berechtigt, für diese Hilfe einen angemessenen Preis zu berechnen, wenn diese Schwierigkeit vom Reisenden absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde. Der in Rechnung gestellte Preis übersteigt in keinem Fall die tatsächlichen Kosten, die dem Veranstalter oder Vermittler entstanden sind
Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors (im Folgenden "das Fremdenverkehrsamt") ist ein Verein, der im Rahmen des Gesetzes Nr. 2009-888 vom 22. Juli 2009 berechtigt ist, die Reservierung und den Verkauf von Freizeit- und Empfangsleistungen zu gewährleisten und verschiedene Arten von Produkten zu vermarkten: Kartenverkauf, touristische Produkte, Aufenthalte (im Folgenden "die Dienstleistungen").
Firma: Office de Tourisme Intercommunal Vercors (Interkommunales Fremdenverkehrsamt Vercors).
Adresse: 49 rue du Vercors 38880 Autrans Méaudre en Vercors.
Telefon: +33 (0) 4 76 95 42 62.
E-Mail: info.lans@otivercors.com
Website: https://www.vercors-experience.com/
SIRET: 834 579 989 00023
Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors ist der Fédération de l'Office de Tourisme de France (OTI) und der Fédération des Offices de Tourisme et des Syndicats d'Initiative (FDOTSI) angeschlossen.
Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors ist bei Atout France im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter unter der Nummer IM038190005 registriert. Das Office de Tourisme Intercommunal Vercors hat eine finanzielle Garantie bei Atradius sowie eine Versicherung zu den im Tourismusgesetzbuch vorgesehenen Bedingungen bei MMA abgeschlossen.
1. Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "die Bedingungen") gelten für die Dienstleistungen, die auf der Website des Office de Tourisme Intercommunal Vercors unter der Adresse https://www.vercors-experience.com/ (im Folgenden "die Website") angeboten werden. Die Dienste richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des einleitenden Artikels des Verbrauchergesetzbuches (im Folgenden "der Nutzer"). Vom Geltungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgenommen sind somit die Reservierungen und/oder Bestellungen, für die die Website den Nutzer an die Partnerdienstleister des Office de Tourisme Intercommunal Vercors verweist, da diese Dienstleistungen ausschließlich von und unter der Verantwortung des genannten Drittpartners in Anwendung der geltenden Vertragsbedingungen dieses Drittpartners erbracht und verwaltet werden.
Der Nutzer erkennt an, dass er darüber informiert ist, dass die über die Website bestellten oder gebuchten Dienstleistungen auch den allgemeinen oder besonderen Bedingungen der Partner des Office de Tourisme Intercommunal Vercors, die die bestellten oder gebuchten Dienstleistungen anbieten, unterliegen können. Der Nutzer wird daher darüber informiert, dass er diese zusätzlichen Vertragsbedingungen vor dem Kauf oder der Buchung von Dienstleistungen über die Website zur Kenntnis nehmen muss.
2. Bedingungen für den Verkauf von Dienstleistungen
2.1. Berechtigung für die Dienste
Die Dienste sind dem Nutzer vorbehalten, der mindestens achtzehn (18) Jahre alt und voll geschäftsfähig sein muss. Jeder Nutzer verpflichtet sich, genaue und aktuelle Informationen über seine Identität, Adresse und alle anderen für die Nutzung der Website erforderlichen Daten anzugeben. Die Angabe unvollständiger, ungenauer, falscher oder irreführender Informationen kann zu einer Haftung des Nutzers gegenüber dem Fremdenverkehrsamt führen. Der Nutzer wird darüber informiert, dass jede betrügerische oder als betrügerisch eingestufte Nutzung der Website, die gegen die vorliegenden Bedingungen verstößt, dazu führt, dass ihm der Zugang zu den Diensten und/oder den anderen Funktionen der Website verweigert wird.
2.2. Bestellvorgang
Die Nutzung und/oder Bestellung von Diensten auf der Website setzt die vorherige Kenntnisnahme dieser Bedingungen und die vorbehaltlose Zustimmung zu ihnen voraus, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben. Die Beschreibungen und Fotografien der Dienste auf der Website sind nicht vertraglich bindend und dienen nur als Anhaltspunkt.
Wenn der Nutzer sich nicht ausreichend über die Merkmale der Dienstleistungen informiert fühlt, kann er vor jeder Bestellung und/oder Buchung zusätzliche Informationen beim Fremdenverkehrsamt unter den am Anfang der vorliegenden Bedingungen genannten Kontaktdaten anfordern. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Nutzer implizit, dass er alle gewünschten Informationen über die Art und die Merkmale der bestellten Dienstleistungen erhalten hat.
Die auf der Website verfügbaren Angebote sind während ihrer Online-Präsenz, an den im Verfügbarkeits-/Reservierungskalender anklickbaren Daten und gemäß den im Lager verfügbaren Mengen gültig. Das Fremdenverkehrsamt bemüht sich bei der Ausführung der Dienste nach besten Kräften, um die Nutzer voll und ganz zufrieden zu stellen. Die Dienste werden jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Bestände und vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei den Lieferanten verkauft.
Indem der Nutzer nach Abschluss des Bestellvorgangs auf "Bestätigen" klickt, bestätigt er, die Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert, dass er an die vorliegenden Bestimmungen gebunden ist. Die Bestellung wird dann fest und endgültig und bindet den Nutzer, insbesondere in Bezug auf seine Zahlungsverpflichtung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung der gewünschten Verfügbarkeiten durch den Anbieter der Unterkunft abgeschlossen wird, wenn die Bestellung des Nutzers die Buchung einer reinen Unterkunftsleistung betrifft.
2.3. Berücksichtigung der Bestellungen
Die Bearbeitung und Vorbereitung des Versands erfolgt innerhalb von achtundvierzig (48) Arbeitsstunden nach Eingang der Bestellung und der entsprechenden vollständigen Zahlung.
- Nach Erhalt der Bestellung überprüft das Fremdenverkehrsamt die Verfügbarkeit der bestellten Dienstleistung(en). Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Nutzer sofort per E-Mail informiert, sobald die Informationen bei den Anbietern eingegangen sind. Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, die vollständige Rückerstattung der Bestellung vorzunehmen.
- Das Datum der Bestätigung der Bestellung entspricht dem Datum des Zahlungseingangs.
- Die bestellten Produkte werden also erst versendet, wenn der Zahlungsbeleg eingegangen ist und eingezogen wurde.
- Das Fremdenverkehrsamt sendet spätestens vor Beginn der bestellten Dienstleistungen eine E-Mail zur Bestätigung der vom Nutzer auf der Website getätigten, bestätigten Bestellung. Diese Bestätigungs-E-Mail wird an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse gesendet und enthält durch die Zusendung der vorliegenden Bedingungen und der besonderen Bedingungen, die der Bestellung eigen sind, die vertraglichen Informationen, die nach Artikel L L221-5 des Verbraucherschutzgesetzes erforderlich sind (bestellte Leistungen, Identifizierung des Lieferpartners, beim Fremdenverkehrsamt gezahlter Preis...).
3. Lieferung der Bestellungen
Die Bestellungen sind an die vom Nutzer angegebene Adresse lieferbar. Die vom Nutzer bei der Bestellung angegebenen Informationen sind für diesen verbindlich: Im Falle eines Fehlers bei der Angabe der Empfängerdaten können das Fremdenverkehrsamt und/oder der Anbieter nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung der Bestellung oder für Lieferfehler oder -verzögerungen haftbar gemacht werden. Bei der Bestellung von Aktivitäten erhält der Nutzer seine Tickets auf elektronischem Wege an die von ihm bei der Bestellung angegebene Adresse.
Darüber hinaus sind die Nichtausführung oder die verspätete Ausführung von Bestellungen, die aus :
- Entweder die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und -fristen durch den Nutzer,
- oder der verspäteten Übermittlung der für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen durch den Nutzer,
können seitens des Nutzers keine Stornierung der Bestellung und keine Ablehnung der Bestellung rechtfertigen oder zu irgendeiner Entschädigung zu seinen Gunsten führen.
Der Übergang der mit der Bestellung verbundenen Risiken erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem der Nutzer die Bestellung erhält. Bei Erhalt der Bestellung muss der Nutzer die Übereinstimmung der Bestellung mit der Bestellung sowie den guten Zustand der Verpackung überprüfen.
Im Falle der Nichtübereinstimmung des oder der gelieferten Produkte verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt, dem Nutzer das oder die Produkte sowie die Liefer- und Versandkosten so schnell wie möglich unter den Bedingungen von Artikel 6 zu erstatten oder umzutauschen.
4. Preise und Eigentumsvorbehalt
4.1. Preise für die Dienste
Sofern nicht anders angegeben, werden die Preise für die Dienste in Euro inklusive Mehrwertsteuer (zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung geltenden Satz) und ohne Reservierungs-, Liefer- oder Ausstellungsgebühren angezeigt. Der Nutzer, der dies anerkennt, wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Bestellung mit Zahlungspflicht handelt.
Zusätzliche lokale Steuern, die vor Ort zu zahlen sind, können von den örtlichen Behörden auferlegt werden (Touristensteuer, Kurtaxe, ...) und gehen zu Lasten des Nutzers. Die Zahlungen erfolgen online zum Zeitpunkt der Buchung oder Bestellung per Kreditkarte über ein auf der Website eingerichtetes sicheres Zahlungssystem für elektronische Zahlungen. Die Transaktion wird nach Überprüfung der Daten der Bankkarte des Nutzers und nach Erhalt der Belastungsermächtigung durch die Gesellschaft, die die vom Nutzer verwendete Bankkarte ausgestellt hat, sofort auf der Bankkarte des Nutzers belastet. Die Verpflichtung zur Zahlung, die mit einer Zahlungskarte gegeben wird, ist unwiderruflich. Durch die Angabe seiner Kreditkartendaten autorisiert der Nutzer die Belastung seiner Kreditkarte mit dem Betrag, der dem Gesamtpreis entspricht. Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer, dass er der Inhaber der zu belastenden Bankkarte ist und dass der Name auf der Bankkarte tatsächlich sein eigener ist.
Die Bestellung oder Buchungsanfrage ist erst nach vollständiger Zahlung des Preises für die Dienstleistungen an das Fremdenverkehrsamt endgültig. Jede Ablehnung der Zahlung aus irgendwelchen Gründen oder Gründen führt automatisch zum Abbruch der Bestellung oder Buchung der betreffenden Dienstleistung(en).
Der auf die Dienstleistungen anwendbare Tarif ist der auf dieser Website am Tag der endgültigen Bestätigung der Bestellung der betreffenden Dienstleistung(en) angegebene Tarif.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Buchungen von Aufenthalten, die eine Unterkunft beinhalten, die Kurtaxe nicht im Preis der Dienstleistungen enthalten ist und je nach Anzahl der Personen und der gebuchten Übernachtungen direkt an den Hotelier zu zahlen ist.
4.2 Klausel zum Eigentumsvorbehalt
Das Fremdenverkehrsamt behält das vollständige und ausschließliche Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung durch den Nutzer.
5. Ausübung des Widerrufsrechts
5.1. Erbringung von touristischen Dienstleistungen
Gemäß Artikel L. 221-28 12° des Verbraucherschutzgesetzes gilt das Widerrufsrecht nicht für Dienstleistungen in Form von Unterkünften, ausgenommen Wohnunterkünfte, Dienstleistungen in Form von Gütertransport, Autovermietung, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden müssen.
5.2. Verkauf von Waren
Mit Ausnahme der im vorherigen Absatz genannten Leistungen gilt für die auf der Website zum Verkauf angebotenen Waren, die keine Pauschalreise darstellen, das in Artikel L. 221-18 des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehene Widerrufsrecht.
Der Nutzer kann sein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen ausüben, wobei diese Frist im Falle eines Verkaufs ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware durch den Nutzer läuft. In diesem Fall verfügt der Nutzer über eine neue Frist von vierzehn (14) Tagen, um die Ware auf eigene Kosten an die am Anfang des vorliegenden Dokuments genannte Adresse zurückzusenden.
Zu diesem Zweck kann er das den vorliegenden Bedingungen beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Das Fremdenverkehrsamt ist verpflichtet, dem Nutzer alle gezahlten Beträge, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab der Mitteilung der Entscheidung des Nutzers, den Vertrag zu widerrufen, zu erstatten.
6. Garantie
Für die auf der Website getätigten Käufe von Waren hat der Nutzer die gesetzliche Garantie für versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 ff.
Der Käufer kann diese Garantien ausüben, indem er seine Anfrage an :
Office de Tourisme Intercommunal Vercors
29 rue du Vercors
38880 Autrans Méaudre en Vercors.
Wenn der Nutzer die gesetzliche Konformitätsgarantie geltend macht, hat er :
- kann innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung des Gutes klagen;
- kann zwischen der Reparatur oder dem Ersatz des Gutes wählen, vorbehaltlich der Kostenbedingungen gemäß Artikel L. 217-9 des Verbraucherschutzgesetzes ;
- ist während der sechs Monate nach der Lieferung des Gutes von der Beweispflicht für das Vorliegen der Vertragswidrigkeit des Gutes befreit.
Die Konformitätsgarantie gilt unabhängig von der eventuell gewährten kommerziellen Garantie.
Der Nutzer kann auch entscheiden, die Garantie gegen versteckte Mängel der verkauften Sache im Sinne von Artikel 1641 des Zivilgesetzbuches geltend zu machen, und in diesem Fall kann er zwischen der Auflösung des Verkaufs oder einer Reduzierung des Verkaufspreises gemäß Artikel 1644 des Zivilgesetzbuches wählen.
7. Haftung
Das Fremdenverkehrsamt haftet von Rechts wegen für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung.
Es kann sich jedoch von seiner Haftung ganz oder teilweise befreien, indem es den Beweis erbringt, dass die Nichterfüllung oder die schlechte Erfüllung des Vertrags auf :
- dem Nutzer, insbesondere im Fall der Nichteinhaltung der vorliegenden Bedingungen,
- dem unvorhersehbaren und unüberwindbaren Handeln eines Dritten im Rahmen des Vertrags,
- einem Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuchs.
8. Streitigkeiten: Anwendbares Recht - Zuständiges Gericht
8.1. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem französischen Recht.
8.2. Beilegung von Streitigkeiten - Zuständiger Gerichtsstand
Der Kundenservice des Fremdenverkehrsamtes steht dem Nutzer zur Verfügung, um etwaige Streitigkeiten bestmöglich zu lösen und eine gütliche Lösung zu finden.
Jede Beschwerde muss an die folgenden Kontaktdaten gerichtet werden:
- Per Post: OTI Vercors - Büro Lans en Vercors, 246 avenue Léopold Fabre - 38250 LANS EN VERCORS - FRANCE.
- Per Telefon: +33 (0)4 76 95 42 62.
- Per E-Mail: commercialisation@otivercors.com
Jede Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, wird vor den zuständigen französischen Gerichten verhandelt.
9. Privatsphäre und Datenschutzrichtlinie
Die Website entspricht dem geänderten Gesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten, dem sogenannten Gesetz "Informatique et libertés", und der RGPD, der Allgemeinen Verordnung zum Datenschutz.
9.1. Verantwortlicher für die Verarbeitung
Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist: Peyronnet Sandrine - Office de Tourisme Intercommunal Vercors, 29 rue du Vercors 38880 Autrans Méaudre en Vercors - FRANCE; bestimmte technische Leistungen (insbesondere das Hosting) werden den technischen Dienstleistern des Office de Tourisme anvertraut. Gemäß Artikel 28 der DSGVO ist dieser Dienstleister an eine Klausel zur strikten Vertraulichkeit gebunden, die ihm jede Nutzung der ihm anvertrauten Daten untersagt, die nicht im Dienstleistungsvertrag vorgesehen ist, und ihn verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die den Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten genügen.
9.2 Zweck der Verarbeitung
Das Fremdenverkehrsamt sammelt die Daten der Nutzer für die Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer beruht auf den technischen und rechtlichen Anforderungen einer Kunden- und Interessentenverwaltung, wie sie in der vereinfachten Norm Nr. 48 der CNIL beschrieben sind. Die Zwecke sind: Verwaltung von Verträgen, Bestellungen, Lieferungen und Rechnungen, Buchhaltung und insbesondere Verwaltung von Kundenkonten und Nachverfolgung der Beziehung, Verarbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Kundenverwaltung, Prospektionsvorgänge (Verwaltung von technischen Prospektionsvorgängen zur Normalisierung, Anreicherung und Deduplizierung von Daten), Erstellung von Handelsstatistiken und Entwicklung von Kundenkenntnissen.
9.3. Gesammelte Daten
Für die Zwecke der Verarbeitung, deren Zweck vorstehend beschrieben wurde, werden folgende Daten gesammelt und verarbeitet:
- Die Identität: Anrede, Name, Vornamen, Adresse, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobiltelefon), E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, interner Verarbeitungscode, der die Identifizierung des Kunden ermöglicht.
- Zahlungsdaten: Post- oder Bankauszug, Schecknummer, Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum der Kreditkarte;
- Transaktionsdaten wie die Transaktionsnummer, Einzelheiten zum Kauf, zum Abonnement, zur Ware oder zur Dienstleistung, die Sie erworben haben;
- Die familiäre, wirtschaftliche und finanzielle Situation: Anzahl der Personen im Haushalt, Anzahl und Alter des Kindes/der Kinder im Haushalt, sozioprofessionelle Kategorie, Vorhandensein von Haustieren ;
- Daten zur Nachverfolgung der Geschäftsbeziehung: Anfragen nach Unterlagen, Testanfragen, gekaufte Produkte, abonnierte Dienstleistungen oder Abonnements, Menge, Betrag, Häufigkeit, Lieferadresse, Kauf- und Dienstleistungshistorie, Rückgabe von Produkten, Ursprung des Verkaufs (Verkäufer, Vertreter, Partner, Affiliate) oder der Bestellung, Korrespondenz mit dem Kunden und Kundendienst, Austausch und Kommentare von Kunden und Interessenten, Person(en), die für die Kundenbeziehung zuständig ist/sind ;
- Daten in Bezug auf die Begleichung von Rechnungen: Zahlungsmodalitäten, gewährte Rabatte, Quittungen, Restbeträge und unbezahlte Rechnungen.
- Daten über die Auswahl von Personen zur Durchführung von Kundenbindungsmaßnahmen, Kundenwerbung, Umfragen, Produkttests und Werbeaktionen ;
- Daten über die Beiträge von Personen, die Bewertungen zu Produkten, Dienstleistungen oder Inhalten abgeben, einschließlich ihres Pseudonyms.
9.4. Empfänger der Daten
Die Empfänger der personenbezogenen Daten der Nutzer sind die Verwaltungsteams des Fremdenverkehrsamts und seine technischen Dienstleister.
9.5. Dauer der Speicherung der Daten
Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Umsetzung dessen, wofür sie erhoben wurden, erforderlich ist. Dies schließt gesetzliche, buchhalterische oder berichterstattende Anforderungen ein.
Bei der Bestimmung der angemessenen Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten berücksichtigt das Fremdenverkehrsamt die Menge, Art und Sensibilität dieser Daten, das potenzielle Risiko eines Schadens durch unbefugte Nutzung oder Offenlegung, den Zweck ihrer Verarbeitung und die Möglichkeit, diesen Zweck mit anderen Mitteln zu erreichen, sowie die geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist das Fremdenverkehrsamt verpflichtet, die grundlegenden Informationen über die Nutzer für steuerliche und buchhalterische Zwecke sechs (6) Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren.
9.6. Recht auf Zugang, Widerspruch, Berichtigung und Löschung
Gemäß dem Gesetz über Informatik und Freiheiten vom 6. Januar 1978 und der DSGVO hat der Nutzer außerdem das Recht auf Zugang, Berichtigung, Änderung und Löschung seiner personenbezogenen Daten.
Der Nutzer kann seine Rechte ausüben, indem er :
- Schreiben Sie an OTI Vercors - Büro Lans en Vercors, 246 avenue Léopold Fabre - 38250 LANS EN VERCORS - FRANCE.
- eine E-Mail an commercialisation@otivercors.com senden.
Um die Anfrage des Nutzers positiv beantworten zu können und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, muss der Nutzer seiner Anfrage eine Kopie eines offiziellen Identitätsdokuments beifügen, das seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort enthält und mit dem seine Identität nachgewiesen werden kann.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Identifikationsdaten zu aktualisieren, wenn sich seine Situation ändert.
10. Wiedergabe der Artikel R. 211-3 bis R. 211-11 des Tourismusgesetzes.
Die Artikel R. 211-3 bis R. 211-11 des Tourismusgesetzes werden im Folgenden wiedergegeben.
10.1. Artikel R. 211-3
10.2. Für jedes Angebot und jeden Verkauf der in Artikel L. 211-1 genannten Leistungen werden geeignete Unterlagen ausgehändigt, die den in diesem Abschnitt festgelegten Regeln entsprechen Artikel R. 211-3-1.
10.3. Der Austausch vorvertraglicher Informationen oder die Bereitstellung der Vertragsbedingungen erfolgt schriftlich. Sie können auf elektronischem Wege erfolgen. Anzugeben sind der Name oder die Firma und die Anschrift des Veranstalters oder Vermittlers sowie die Angabe seiner Eintragung in das in Artikel L. 141-3 vorgesehene Register oder gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Angabe der Eintragung des in Artikel R. 211-2 Absatz 2 erwähnten Verbands oder der Union. Artikel R. 211-4
Vor Abschluss des Vertrags muss der Veranstalter oder Vermittler dem Reisenden folgende Informationen mitteilen:
1° Die Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen:
a) Zielort(e), Reiseroute und Aufenthaltsdauer mit Datum und, wenn die Unterkunft inbegriffen ist, Anzahl der Übernachtungen ;
b) Beförderungsmittel, -merkmale und -kategorien, Ort, Datum und Uhrzeit der Abreise und der Rückkehr, Dauer und Ort von Zwischenstopps und Umsteigeverbindungen. Wenn die genaue Uhrzeit noch nicht feststeht, unterrichtet der Veranstalter oder Vermittler den Reisenden über die ungefähre Abfahrts- und Rückfahrtszeit ;
c) Die Lage, die Hauptmerkmale und gegebenenfalls die touristische Kategorie der Unterkunft gemäß den Vorschriften des Ziellandes ;
d) Die bereitgestellten Mahlzeiten ;
e) Besichtigungen, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im vereinbarten Gesamtpreis des Vertrags enthalten sind ;
f) Wenn sich dies nicht aus dem Zusammenhang ergibt, ob etwaige Reisedienstleistungen für den Reisenden als Mitglied einer Gruppe erbracht werden, und in diesem Fall, wenn möglich, die ungefähre Größe der Gruppe
g) Falls der Nutzen anderer touristischer Dienstleistungen für den Reisenden von einer effektiven verbalen Kommunikation abhängt, die Sprache, in der diese Dienstleistungen erbracht werden ;
h) Informationen darüber, ob die Reise oder der Ferienaufenthalt generell für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Anfrage des Reisenden genaue Informationen darüber, ob die Reise oder der Ferienaufenthalt den Bedürfnissen des Reisenden entspricht ;
2° Den Firmennamen und die geografische Anschrift des Veranstalters und des Vermittlers sowie ihre telefonischen und gegebenenfalls elektronischen Kontaktdaten ;
3. den Gesamtpreis einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Kosten, Gebühren oder sonstigen Kosten oder, wenn diese vor Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise berechnet werden können, einen Hinweis auf die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Reisenden möglicherweise noch entstehen ;
4° Die Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Betrags oder Prozentsatzes des Preises, der als Anzahlung zu leisten ist, und des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrags, oder die finanziellen Sicherheiten, die der Reisende zu leisten oder zu erbringen hat ;
5° Die Mindestanzahl von Personen, die für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erforderlich ist, und die in Artikel L. 211-14 III genannte Frist vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts für eine eventuelle Auflösung des Vertrags, falls diese Anzahl nicht erreicht wird;
6° Allgemeine Informationen über Pass- und Visabestimmungen, einschließlich der ungefähren Dauer der Visabeschaffung, sowie Informationen über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Ziellandes;
7° Ein Hinweis darauf, dass der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts gegen Zahlung einer angemessenen Lösungsgebühr oder gegebenenfalls einer vom Veranstalter oder Vermittler verlangten Standardlösungsgebühr gemäß Artikel L. 211-14 I kündigen kann ;
8° Informationen über obligatorische oder fakultative Versicherungen, die die Kosten für die Auflösung des Vertrags durch den Reisenden abdecken, oder über die Kosten einer Hilfeleistung, die die Rückführung im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Todesfalls umfasst.
In Bezug auf Pauschalreisen im Sinne von Artikel L. 211-2 Buchstabe A Nummer 2 Buchstabe e des II. Artikels L. 211-2 stellen der Veranstalter oder Vermittler und der Gewerbetreibende, denen die Daten übermittelt werden, sicher, dass jeder von ihnen die in diesem Artikel aufgeführten Informationen bereitstellt, bevor der Reisende durch einen Vertrag gebunden ist, soweit diese für die von ihnen angebotenen Reisedienstleistungen relevant sind.
Das Formular, mit dem die in diesem Artikel aufgeführten Informationen dem Reisenden zur Kenntnis gebracht werden, wird durch gemeinsamen Erlass des für Tourismus zuständigen Ministers und des für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministers festgelegt. Dieser Erlass legt die Mindestinformationen fest, die dem Reisenden zur Kenntnis gebracht werden müssen, wenn der Vertrag per Telefon geschlossen wird.
10.4. Artikel R. 211-5
10.5. Die in Artikel R. 211-4, 1°, 3°, 4°, 5° und 7° genannten Informationen, die dem Reisenden mitgeteilt wurden, sind Teil des Vertrags und können nur unter den in Artikel L. 211-9 festgelegten Bedingungen geändert werden. Artikel R211-6
Der Vertrag muss zusätzlich zu den in Artikel R. 211-4 festgelegten Informationen folgende Informationen enthalten:
1° Die besonderen Anforderungen des Reisenden, die der Veranstalter oder Vermittler akzeptiert hat ;
2° Ein Hinweis darauf, dass der Veranstalter sowie der Vermittler gemäß Artikel L. 211-16 für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich sind und dass sie gemäß Artikel L. 211-17-1 verpflichtet sind, dem Reisenden bei Schwierigkeiten Hilfe zu leisten;
3° Den Namen der für den Schutz vor Insolvenz zuständigen Stelle und ihre Kontaktdaten, einschließlich ihrer geografischen Adresse ;
4° Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des örtlichen Vertreters des Veranstalters oder Vermittlers, einer Kontaktstelle oder einer anderen Stelle, über die der Reisende den Veranstalter oder Vermittler schnell erreichen und mit ihm wirksam kommunizieren, um Hilfe bitten kann, wenn der Reisende in Schwierigkeiten ist, oder sich über jede bei der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts festgestellte Nichtkonformität beschweren kann ;
5° einen Hinweis darauf, dass der Reisende verpflichtet ist, jede Nichtkonformität, die er bei der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts feststellt, gemäß Artikel L. 211-16 II zu melden ;
6° Wenn Minderjährige, die nicht von einem Elternteil oder einer anderen bevollmächtigten Person begleitet werden, auf der Grundlage eines Vertrags reisen, der eine Unterkunft einschließt, Informationen, die es ermöglichen, einen direkten Kontakt mit dem Minderjährigen oder der für den Minderjährigen verantwortlichen Person am Aufenthaltsort des Minderjährigen herzustellen ;
7° Informationen über verfügbare interne Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen sowie gegebenenfalls über die Einrichtung, der der Gewerbetreibende untersteht, und über die Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ;
8° Informationen über das Recht des Reisenden, den Vertrag gemäß Artikel L. 211-11 an einen anderen Reisenden abzutreten.
In Bezug auf Pauschalreisen gemäß Artikel L. 211-2, A, II, e, 2°, informiert der Gewerbetreibende, an den die Daten übermittelt werden, den Veranstalter oder Vermittler über den Abschluss des Vertrags, der zur Erstellung einer Pauschalreise führt. Der Gewerbetreibende stellt ihm die Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um seinen Verpflichtungen als Veranstalter nachzukommen. Sobald der Veranstalter oder Vermittler über die Schaffung einer Pauschalreise informiert wird, stellt er dem Reisenden die in den Nummern 1° bis 8° genannten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
10.6 Artikel R. 211-7
Der Reisende kann seinen Vertrag an einen Zessionar abtreten, der die gleichen Voraussetzungen für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt wie er selbst, solange der Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat.
Sofern keine für den Abtretenden günstigere Vereinbarung getroffen wurde, muss dieser den Veranstalter oder Vermittler spätestens sieben Tage vor Reisebeginn in einer Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, von seiner Entscheidung unterrichten. Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall einer vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter oder Vermittler.
10.7 Artikel R. 211-8
Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit zur Preisanpassung innerhalb der in Artikel L. 211-12 vorgesehenen Grenzen enthält, werden die genauen Modalitäten für die Berechnung der Preisänderungen nach oben oder unten angegeben, insbesondere der Betrag der Transportkosten und der damit verbundenen Steuern, die Währung(en), die den Preis der Reise oder des Aufenthalts beeinflussen können, der Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, sowie der Kurs der Währung(en), der als Referenz bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises herangezogen wurde.
Im Falle einer Preisminderung hat der Veranstalter oder Vermittler das Recht, seine tatsächlichen Verwaltungskosten von der dem Reisenden geschuldeten Erstattung abzuziehen. Auf Verlangen des Reisenden hat der Veranstalter oder Vermittler diese Verwaltungskosten zu belegen.
10.8. Artikel R. 211-9
Wenn der Veranstalter oder Vermittler vor der Abreise des Reisenden gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrags vorzunehmen, wenn er die in Artikel R. 211-6 1° genannten besonderen Anforderungen nicht erfüllen kann, oder im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8 %, unterrichtet er den Reisenden so bald wie möglich in klarer, verständlicher und auffälliger Weise auf einem dauerhaften Datenträger :
1° Über die vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls über deren Auswirkungen auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts ;
2° Die angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende dem Veranstalter oder Vermittler seine Entscheidung mitteilen muss;
3° Die Folgen, wenn der Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet;
4° Gegebenenfalls die angebotene alternative Leistung und deren Preis.
Führen die Vertragsänderungen oder die Ersatzleistung zu einer geringeren Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu geringeren Kosten, so hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Wird der Vertrag aufgelöst und nimmt der Reisende keine andere Leistung an, so erstattet der Veranstalter oder Vermittler unbeschadet einer Entschädigung nach Artikel L. 211-17 alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen so bald wie möglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Vertragsauflösung zurück.
10.9. Artikel R. 211-10
Der Veranstalter oder Vermittler leistet die nach Artikel L. 211-14 II und III erforderlichen Erstattungen oder erstattet nach Artikel L. 211-14 I alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen abzüglich der angemessenen Rücktrittskosten. Diese Rückerstattungen an den Reisenden erfolgen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach der Auflösung des Vertrags.
In dem in Artikel L. 211-14 III vorgesehenen Fall entspricht die zusätzliche Entschädigung, die der Reisende erhalten kann, mindestens der Strafe, die er hätte tragen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch ihn erfolgt wäre.
10.10. Artikel R. 211-11
Die vom Veranstalter oder Vermittler gemäß Artikel L. 211-17-1 geschuldete Unterstützung besteht insbesondere aus :
1° In der Bereitstellung nützlicher Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung ;
2° dem Reisenden bei der Durchführung von Ferngesprächen und der Suche nach anderen Reiseleistungen behilflich zu sein.
Der Veranstalter oder Vermittler ist berechtigt, für diese Hilfe einen angemessenen Preis zu berechnen, wenn diese Schwierigkeit vom Reisenden absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde. Der in Rechnung gestellte Preis übersteigt in keinem Fall die tatsächlichen Kosten, die dem Veranstalter oder Vermittler entstanden sind